Elektronische Signatur im Personalwesen - Für welche Vorgänge darf 2024 wie signiert werden?
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Elektronische Signatur im Personalwesen - Für welche Vorgänge darf 2024 wie signiert werden?

Vertrauenswürdige digitale Prozesse spielen eine Schlüsselrolle für den Wandel zu agilierem und flexiblerem Arbeiten - insbesondere für die Umsetzung hybrider Arbeitsmodelle - vom flexiblen Wechseln zwischen Arbeitsplätzen im Büro, dem Home Office oder auch unterwegs auf dem Smartphone oder Tablet.

Digitale Vertrauensdienste für die Identifizierung, Authentifizierung und den Nachweis beweiskräftiger Willenserklärungen spielen eine Schlüsselrolle, um Mitarbeiter im Unternehmen vom lästigen Papierkram zu entlasten und gleichzeitig Ressourcen zu schonen.

Habib Bejaoui und Jörg Lenz beleuchten zahlreiche Anwendungsfälle für elektronisches Unterschreiben für Vorgänge mit und ohne Formvorschriften, verweisen auf Best Practices und geben Tipps, wie man rasch die Wirtschaftlichkeit der Nutzung elektronischer Signaturen berechnen kann.

Sie informieren unter anderen ganz konkret darüber welche Empfehlungen führende Experten im Arbeitsrecht ihren Mandanten für rechtskonformes digitales Signieren geben - was z. B. beim elektronischen Signieren von Arbeitsverträgen zu beachten ist. Beleuchtet werden auch erwartete Änderungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz 2024 - zum Beispiel beim Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen laut Nachweisgesetz.

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