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Elektronische Signatur im Personalwesen 2025: Welche Vorgänge können jetzt wie signiert werden?
Work & Culture Conference

Elektronische Signatur im Personalwesen 2025: Welche Vorgänge können jetzt wie signiert werden?

Seit Anfang 2025 gibt es dank zahlreicher Gesetzesänderungen mehr Möglichkeiten, Prozesse im Personalwesen effizienter, kostengünstiger und dennoch rechtskonform umzusetzen: So können beispielsweise Arbeitnehmerüberlassungsverträge und der Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen nun in den meisten Fällen in Textform abgewickelt werden.

Habib Bejaoui und Jörg Lenz erläutern, warum führende Arbeitsrechtler immer wieder darauf hinweisen, dass E-Mail, SMS oder WhatsApp zwar die Textform für diese und andere Vorgänge erfüllen, die Beweiskraft im Streitfall aber unzureichend sein kann und man auf beweiskräftigere Verfahren setzen sollte. Für den Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen wird vielfach der Einsatz fortgeschrittener elektronischer Signaturen empfohlen. Welche Möglichkeiten es dafür gibt und worauf man sich bei signierten digitalen Dokumenten verlassen kann, erfahren Sie in dieser Session.

Darüber hinaus gehen die Referenten auf die zahlreichen Ausnahmen ein: Sie erfahren, für welche Vorgänge weiterhin die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) erforderlich ist und für welche Vorgänge bis auf weiteres nur die Papierform (Unterschrift mit Tinte) zulässig ist. Last, but not least werfen sie einen Blick darauf an welchen Gesetzen die neue Bundesregierung arbeiten muss, um verbliebene bürokratische Hürden abzubauen.


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