Seit dem 2. Februar 2025 gelten weitere Bestimmungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act), darunter das Verbot bestimmter KI-Praktiken sowie Vorgaben für die KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten. Die Verordnung sollte für mehr Rechtssicherheit und Vertrauen in Künstliche Intelligenz (KI) sorgen, doch in der Praxis herrscht weiterhin Unklarheit über die genaue Umsetzung.
Zu den nun verbotenen KI-Praktiken gehören Social-Scoring-Systeme, manipulative KI-Techniken sowie die Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Allerdings bestehen Unsicherheiten darüber, welche konkreten Anwendungen unter diese Kategorien fallen. Unternehmen, die KI-Technologien entwickeln oder einsetzen, stehen daher vor der Herausforderung, ihre Systeme an die neuen Vorschriften anzupassen – ohne dabei klare Leitlinien zur Einstufung ihrer Anwendungen zu haben.
Besonders problematisch ist, dass die EU-Kommission ihre dringend erwarteten Leitlinien zur KI-Definition und zu verbotenen Praktiken erst am 31. Januar, also zwei Tage vor Geltungsbeginn, veröffentlicht hat. Unternehmen, deren Systeme sich in einem rechtlichen Graubereich befinden, müssen nun kurzfristig entscheiden, ob sie ihre Technologien weiter nutzen oder umgehend vom Markt nehmen müssen.
Neben den Verboten bestimmter KI-Anwendungen tritt nun auch die Regelung in Kraft, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Beschäftigten über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Auch hier fehlen jedoch präzise Vorgaben, welche Qualifikationen als ausreichend gelten und wie Unternehmen die Anforderungen konkret erfüllen können.
Zudem gibt es in Deutschland bislang keine zuständige Aufsichtsbehörde, die als Ansprechpartnerin für Unternehmen dienen könnte. Auch auf europäischer Ebene fehlen konkrete Vorgaben dazu, wann die KI-Kompetenzanforderungen als erfüllt gelten. Dadurch bleibt unklar, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um regulatorische Risiken zu vermeiden.
Während in den USA dreistellige Milliardenbeträge in KI-Technologien investiert werden und in China leistungsfähige Sprachmodelle veröffentlicht werden, stehen europäische Unternehmen vor einer Vielzahl regulatorischer Hürden. Fehlende Rechtsklarheit und enge Fristen erschweren die Weiterentwicklung von KI-Anwendungen und erhöhen die Unsicherheiten für Unternehmen.
Um die Innovationskraft europäischer KI-Technologie zu stärken, wäre ein praxisnaher und innovationsfreundlicher Regulierungsrahmen erforderlich. Statt vager Vorschriften bräuchten Unternehmen klare und verbindliche Leitlinien, um ihre KI-Strategien zukunftssicher gestalten zu können. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die EU und nationale Behörden nachsteuern und für mehr Rechtsklarheit und Planungssicherheit sorgen.
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